ÖR - 03a - Bundesrat
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DormannA
- 73 Medien
- hochgeladen 15. Februar 2024
Nach Art. 50 GG wirken die 16 Bundesländer durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung (1.Gewalt/Legislative) und Verwaltung (2. Gewalt/Exekutive) des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Da es um die Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes geht, ist der Bundesrat kein Länder-, sondern ein Bundesorgan. Er wird nur im Zuständigkeitsbereich des Bundes tätig und nicht in dem der einzelnen Bundesländer. In diesem Video geht es um die Rechte, Aufgaben und die Organisation des Bundesrats.
(c) 2024, Jana Giffeler und Celina Klawikowski, R 304
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