ÖR - 06 - Gesetzgebung
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DormannA
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- hochgeladen 19. Februar 2024
Das Gesetzgebungsverfahren für Bundesgesetzte ist in den Art. 76-82 GG beschrieben. Systematisch kann man das Gesetzgebungsverfahren in drei große Abschnitte einteilen, nämlich in:
- das Einleitungsverfahren
- das Hauptverfahren
- das Abschlussverfahren
(c) 2024, Andreas Stamm und Leon Manske, R 304
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