ÖR - 07 - Grundrechte (Allgemeines, Art. 1, 2 GG)
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DormannA
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- hochgeladen 19. Februar 2024
Unsere Verfassung stellt die Grundrechte gleich an den Anfang des Grundgesetzes und betont damit die herausgehobene Stellung der Grundrechte für die freiheitlich demokratische Grundordnung mit ihrer unmittelbaren Bindungswirkung für die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und für die Rechtsprechung (vgl. Art. 1 III GG) - also für alle drei Gewalten.
(c) 2024, Angelina Hartjes und Lisa-Marie Jochims, R 304
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