ÖR - 04 - Bundesregierung
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DormannA
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- hochgeladen 15. Februar 2024
Die Bundesregierung (Art. 62-69 GG) ist das oberste Organ der Exekutive. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und aus allen Bundesministern, auch als das „Bundeskabinett" bezeichnet.
(c) 2024, Jonathan Jung und Paul Blech, R 304
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